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WIE ...läuft das ganze ab? Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bringen Licht ins Dunkel. Lieferungs- und Zahlungsbedingungen Für den Verkauf und die Lieferung unserer Produkte sind diese Bedingungen Vertragsbestandteil. Bestätigungen des Kunden, unter Hinweis auf eigene allgemeine Ge-schäftsbedingungen, wird hiermit widersprochen. Andere allgemeine Geschäftsbedingungen oder Änderungen unserer Lieferungs- und Zahlungsbedingungen werden nicht durch Schweigen, mündliche Zusagen oder Lieferung, sondern nur durch schriftliche Bestätigung Vertragsinhalt. Im Zweifel ist eine Änderung unserer Lieferungs- und Zahlungsbedingungen nicht gewollt. Preise Die Preise ergeben sich aus der am Tag der Lieferung gültigen Preisliste. Höhere Gewalt Im Falle höherer Gewalt oder sonstiger unverschuldeter Beeinträchtigung unserer Liefermöglichkeiten sind wir von der Lieferpflicht entbunden, ohne daß eine Schadenser-satzpflicht besteht. Als Fälle höherer Gewalt gelten u.a. auch Transportbehinderungen, Betriebsstörungen, Verzögerungen der Rohstoffanlieferung, jede Form des Arbeits-kampfes. Lieferung Ungeachtet aller Bemühungen, Liefertermine einzuhalten, sind Terminzusagen unverbindlich. Im Falle höherer Gewalt oder Störungen bei der Beschaffung der Ware oder der Rohstoffe, bei Störungen der Fabrikation, der Versendung oder des Transportes verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung. Zu Teillieferungen sind wir berechtigt. Gewährleistung Der Kunde hat die Ware sofort nach Empfang in angemessenem Umfang zu überprüfen. Etwaige Mängel sind unverzüglich nach ihrer Feststellung zu rügen. Die Ware ist bis zu einer Nachprüfung sachgemäß zu lagern(mind.-20 Grad C) und zu behandeln. Rücksendungen können nur mit unserem Einverständnis erfolgen, wenn gewährleis-tet wird, daß die Ware immer unter -20 Grad Celsius gelagert wurde. Eine Garantie übernimmt dabei generell der Kunde. Mengenmäßige Beanstandungen sind sofort durch den Auslieferer festzustellen und bescheinigen zu lassen. Eigentumsvorbehalt Das Eigentum an der gelieferten Ware behalten wir uns bis zur Erfüllung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung gegen den Kunden vor. Die Einstellung einzelner Forderungen sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung berührt diesen Eigentumsvorbehalt nicht. Die Verfügung über die Ware darf nur im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs erfolgen. Die daraus entstehende Forderung gegen Dritte wird sicherheitshalber an uns abgetreten. Bei Weiterverkauf gegen Barzahlung tritt der Erlös unmittelbar an die Stelle der Ware, wobei die Übergabe des Erlöses unverzüglich zu erfolgen hat. Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbe-halt stehenden Waren sind uns sofort zu melden. Bei Verstoß ist die Fa. WINKLER & RICHTER berechtigt, eine Aufwandsentschädigung bzw. Schadensersatz (Neube-schaffungswert) in Höhe von bis zu 10 EUR zu fordern. Einwendungen gegen den uns zustehenden Herausgabeanspruch oder die uns hiernach abgetretenen Forderungen sind ausgeschlossen. Wir sind berechtigt, das Waren-lager des Kunden selbst oder durch Bevollmächtigte zur Feststellung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu betreten. Entstehende Kosten gehen zu Lasten des Kunden (u.a. auch VermieterForderungen wegen Türöffnung) Zahlungsbedingungen Die Zahlung des Kaufpreises (vereinbartes Entgelt zuzügl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer) hat sofern nichts anderes vereinbart ist, sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug in bar oder nach schriftlicher Vereinbarung durch Überweisung / Bankeinzug zu erfolgen. Die Annahme von Akzepten und Kundenwechseln behal-ten wir uns für jeden Einzelfall vor. Wechsel(+10 EUR), Schecks(+3 EUR) und Banklastschriften(+1 EUR<100 EUR) gelten erst nach ihrer Einlösung und Gutschrift auf unserem Bankkonto als Zahlung. Diskontspeesen und sonstige Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Unter sonstigen Kosten sind auch entstehende Inkassogebühren pro Anfahrt aus Mahnungsgründen zu verstehen(Zone I =15.-,II =20.- und außerhalb 30 EUR netto). Zone I ist Treptow, Zone II innerhalb Berlin und Zone III ist der Randbe-reich Berlins. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, soweit seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt ist. Es ist ihm nicht gestattet, ein Zurückbehaltungsrecht aus früheren oder anderen Geschäften der laufenden Geschäftsbeziehung geltend zu machen. Bei Überschreiten des vereinbarten Zahlungszieles tritt ohne weiteres Verzug ein, in diesem Falle sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des zur Zeit gültigen ungenehmigten DispoZinssatzes unserer Geschäftsbank, z.Zt. der BeVoBa, für den OPOS-Betrag zu fordern. Leihgegenstände Die dem Kunden überlassenen Leihgegenstände (Kühl- und Tiefkühlmöbel, Verkaufsgeräte, Werbemittel u. dergl.) verbleiben auch bei Stellung von Sicherheiten in unse-rem Eigentum. Der Kunde ist verpflichtet, bei Lieferung der Leihgegenstände dem Auslieferer sein schriftliches Einverständnis zu den Leih- und Geschäftsbedingungen unter dem Leihvertrag zu dokumentieren! Dabei ist immer dem Fahrer eine EINSICHT in den AUSWEIS zu ermöglichen! Der Kunde hat die Leihgegenstände nach zweckbestimmten Gebrauch unverzüglich an uns in gereinigtem Zustand herauszugeben. Er ist weiterhin verpflichtet, schriftlich die Beendigung seines zweckbestimmten Gebrauchs der Firma WINKLER & RICHTER anzuzeigen. Für die Abholung oder Tausch einer Kühltruhe hat der Geschäftspartner der Fa. WINKLER & RICHTER innerhalb der Zone I = 15 EUR, innerhalb Zone II = 20 EUR und Randbereich Berlin = 25 EUR netto, als Logistikkostenbeteiligung zu zahlen. Die Firma WINKLER & RICHTER ist berechtigt bei Lieferungsaussetzung von mehr als 4 Wochen eine Truhenmiete in Höhe von 20 EUR/Monat zzgl gesetzl. MwSt als Schadensersatz zu verlangen. Für alle Schäden und Kosten, die während der Geschäftsbeziehung durch unsachgemäße Handhabung beim Geschäftspartner aufgetreten sind, ist der Kunde zum Neubeschaffungswert vollständig entschädigungspflichtig (beinhaltet auch die Reinigung). Einwedungen gegen unseren Herausgabeanspruch, z.B. Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten, sind ausgeschlossen. Sollten Leihgegenstände nach einmaliger Mahnung nicht herrausgegeben werden, tritt automa-tisch der Zeitwert ab der letz-ten Belieferung, als geldwerte Forderung, an die Stelle des Sachwertes. Jahresrückvergütung Als Bonus gewähren wir unseren Eiskremkunden eine umsatzabhängige naturelle Jahresrückvergütung. Für den gesamten Umsatz der aus Impuls- und Streicheis, Kühl-möbel und Rechnungszuschlägen im Vorjahr von Ihnen (je Lieferstelle) bei uns getätigt wurde, erhalten Sie ab EUR 5ooo.-- = 1%, ab EUR 75oo.-- = 1,5%, ab EUR 10ooo,-- = 2%, bis EUR 15ooo.-- = 3% in Form einer Warengutschrift zurück. Der Zeitpunkt der Rückvergütung ist Mai/Juni im Folgejahr und muß schriftlich(evtl. auf Lieferschein notieren), bis 30.Juni angefordert werden. Vorraussetzung ist ein Jahresrechnungsdurchschnitt von >EUR 60.-- und die Einhaltung eines max. Zahlungsziels von 10 Tagen.!! ACHTUNG!! Nach Erhalt der Rückvergütungsware verpflichtet sich der Kunde mindestens 3 Monate von keinem anderen Eislieferpartner als WINKLER & RICHTER Eis/TK-Ware zu beziehen(ausgenommen bei Preiserhöhungen)!! Bei Zuwiderhandlung ist die Jahresrückvergütung wieder an die Fa. WINKLER & RICHTER zurückzu-zahlen. Nichtigkeitsklausel Sollten einzelne Bestimmungen der Vereinbarung zwischen uns und unserem Kunden unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, so sind die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt; die übrigen Bestimmungen sind vielmehr unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zweckes anzuwenden, der mit der unwirksamen bzw. an-fechtbaren Bestimmung verfolgt wurde. Erfüllungsort, Gerichtsstand Erfüllungsort für alle Zahlungen ist Berlin-Treptow. Im Verhältnis zu Vollkaufleuten ist ausschließlicher Gerichtsstand das für unseren Bezirk zuständige Amts- bzw. Landgericht. Im übrigen gilt dies auch für die Ansprüche, die gegen einen Kunden geltend gemacht werden, der nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich der ZPO verlegt oder dessen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der gerichtlichen Geltendmachung unserer Ansprüche nicht bekannt ist. Alle vorherigen Liefer- und Zahlungsbedingungen werden hiermit aufgehoben. An deren Stelle treten vorstehend genannte. Stand 01.07.1994. (EUR-Nachtrag 01.01.2002)
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